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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) marego Onlineshop

§ 1 Fahrkartensortiment marego-OnlineTicket

(1)   Folgende marego -Fahrscheine werden als OnlineTicket zum Selbstausdruck angeboten:
- Einzelfahrt
- Einzelfahrt ermäßigt
- Tageskarte
- Tageskarte ermäßigt
- Minigruppen-Tageskarte
- Wochenkarte
- Wochenkarte ermäßigt
- Monatskarte
- Ermäßigte Monatskarte

(2) Das Fahrscheinsortiment kann jederzeit unangekündigt angepasst werden. Ein Anspruch auf Ausgabe von Fahrscheinen zum Selbstausdruck besteht nicht.

§ 2 Betreiber marego-Ticketshop

Der Ticketshop wird von der DB Vertrieb GmbH im Auftrag der DB Regio AG Regio Südost, betrieben, die Abrechnung sowie die technische Bereitstellung erfolgt über die DB Vertrieb GmbH.

§ 3 Ergänzende Tarifbestimmungen marego-OnlineTicket

(1) marego-OnlineTickets können nicht storniert, widerrufen oder zurückgegeben werden, da diese kopiert oder mehrfach ausgedruckt werden könnten und ein Nachweis der Nichtbenutzung durch den Kunden somit nicht möglich ist.

(2) Gemäß Anlage 9 §2 der marego-Tarifbestimmungen wird über das Internet nur ein eingeschränktes Fahrkartensortiment zum Selbstausdrucken auf DIN A4 Papier angeboten. Die Fahrkarten sind nicht übertragbar. Die auf DIN A4 Papier ausgedruckte Fahrkarte ist nur in Verbindung mit dem amtlichen Lichtbildausweis gültig, der auf den Namen des Nutzers ausgestellt ist und beim Kauf der Online-Fahrkarte als Legitimationsnachweis angegeben wurde.

(3) marego-OnlineTickets berechtigen zur Nutzung der Verkehrsmittel der am Magdeburger Regionalverkehrsverbundes beteiligten Unternehmen entsprechend der auf dem Ticket angegebenen räumlichen und zeitlichen Gültigkeit. Eine Entwertung der Tickets bei Fahrtantritt ist nicht erforderlich.

(4) marego-OnlineTickets werden dem Kunden in Form einer PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Der Link zum Herunterladen des Tickets wird nach Abschluss des Bestellvorgangs angezeigt und zudem per E-Mail versandt. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die notwendige Hard- und Softwareausstattung vorzuhalten, um PDF-Dateien herunterladen, anzeigen und drucken zu können. Die Tickets sind in Farbe oder schwarz/weiß in Originalgröße (DIN A4) auf weißem Papier auszudrucken. Alle Angaben müssen lesbar und überprüfbar sein.

(5) Im Übrigen gelten die marego-Tarifbestimmungen und die marego-Beförderungsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

§4 Zahlung

Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlverfahren stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.

 

Zahlverfahren und Abrechnung:

Der Kunde kann für Bestellungen im Webshop zwischen folgenden Zahlverfahren wählen:

  • Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
  • Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express) Ab 15.03.2021 keine Kreditkartenzahlung mehr möglich

Andere Zahlverfahren sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlverfahren besteht nicht.

 

Einzug

Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Bankkontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung der Zahlungsdienstleister des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den OTS nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.

 

Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren

Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse in Deutschland, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Bankverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieses Zahlverfahrens ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht (8) Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

 

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen.

 

Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

 

Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Bankdaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung bzw. für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben den anfallenden Fremdgebühren des Kreditinstituts zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

 

Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA- Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

 

LogPay wird im Rahmen des Registrierungsprozesses für das SEPA-Lastschriftverfahren oder bei einem Wechsel von einem anderen Zahlverfahren auf das SEPA-Lastschriftverfahren nach eigenem Ermessen eine Überprüfung der Bonität des Kunden durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten des Kunden gegen den Datenbestand eines Bonitätsdienstleisters (siehe Datenschutz).

 

Zahlung per Kreditkarte (ab 15.03.2021 nicht mehr möglich)

Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert. Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst:

 

• Name und Vorname des Kreditkarteninhabers

• Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express)

• Nummer der Kreditkarte

• Ablaufdatum der Kreditkarte

• CVC-Code der Kreditkarte

und an den Server der LogPay zur Abrechnung übertragen.

 

Im Rahmen der erstmaligen Angabe der Kreditkartendaten werden diese geprüft. Dabei werden die vom Kunden angegebenen Daten an seinen Zahlungsdienstleister übermittelt und ein Betrag in Höhe von 1 Euro angefragt und autorisiert. Die Autorisierung verfällt automatisch in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Eine Verbuchung oder ein Einzug des angefragten Betrages erfolgt nicht.

 

Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten des Kunden an die in der Datenschutzerklärung aufgezählten Unternehmen weitergegeben. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass das Einverständnis des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.

 

Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

 

Sofern das kartenausgebende Institut des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa/ MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte verpflichtend Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht oder noch nicht unterstützen, wird dieser Punkt übersprungen.

 

Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist der Kunde verpflichtet, zusätzlich zu dem Kaufpreis des gekauften Tickets, die anfallenden Fremdgebühren des Kreditkarten-Acquirers zu tragen. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

 

Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Kunde über seinen Account im OTS einsehen und abrufen.

 

 

§5 Kündigung des Nutzungsvertrages

Der Kunde kann den Nutzungsvertrag gegenüber der DB Vertrieb GmbH jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist im Internetportal oder schriftlich kündigen. Offene Forderungen gegenüber dem Kunden (z. B. Abrechnung noch nicht bezahlter Fahrten) bleiben von der Kündigung unberührt.

Die DB Vertrieb GmbH kann den Nutzungsvertrag jederzeit unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist schriftlich oder in Textform per E-Mail durch ordentliche Kündigung, jeweils an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse bzw. die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse, kündigen. Eine ordentliche Kündigung erfolgt automatisch, wenn der Kunde innerhalb von 2 Jahren keine Tickets erworben und an seinen Vertragsdaten keine Veränderung vorgenommen hat.

Zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages mit sofortiger Wirkung ist die DB Vertrieb GmbH insbesondere berechtigt, wenn

 

  • • der Kunde gegen die Bestimmungen dieser AGB (z.B. durch Manipulationen am OTS) oder im Rahmen der Nutzung des OTS gegen geltendes Recht verstößt,
  • • der Kunde bei der Registrierung falsche Daten angegeben hat,
  • • eine Forderung gegen den Kunden nicht einbringbar ist oder die wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden droht bzw. zu vermuten ist,
  • •der Kunde im Zusammenhang mit der Nutzung des OTS Rechte Dritter, insbesondere Rechte der beauftragten Dienstleister, verletzt,
  • • ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Nutzungsvertrages für die DB Vertrieb GmbH wegen des Vertrauensverlustes (z.B. bei Manipulationen) unzumutbar ist.

 

Mit Wirksamwerden der Kündigung kann der OTS nicht mehr genutzt werden. Noch offene Kaufpreisforderungen werden sofort zur Zahlung fällig.

 

§6 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Kunden und alle damit einhergehenden Änderungen werden gespeichert.

Mit der Registrierung sowie mit jeder einzelnen Nutzung erklärt der Kunde sein Einverständnis, dass seine personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Geburtsdatum, Adresse, Bankverbindung sowie jede Änderung der vorgenannten Daten) sowie die Forderung betreffenden Daten zum Zwecke der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung an die folgenden Unternehmen weitergegeben werden:

 

LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn („LogPay“)

infoscore Consumer Data GmbH (ICD), Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden („infoscore“)

SCHUFA Holding GmbH, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden („SCHUFA“)

diagonal inkasso GmbH, Bremer Straße 11, 21244 Buchholz i.d.N.

 

LogPay ist ihrerseits zur Prüfung und Weitergabe der Daten an die vorgenannten Inkassounternehmen, Auskunfteien und Scoringdienstleister berechtigt.

 

Die Weitergabe an Inkassounternehmen ist insbesondere zulässig, wenn eine der unter § 28 Absatz 1 BDSG genannten Voraussetzungen vorliegt. Auf die Übermittlung wird der Kunde hiermit ausdrücklich hingewiesen. Auf die berechtigten Belange des Kunden ist Rücksicht zu nehmen. Ergänzend gelten die Vorschriften des § 28 BDSG und des § 28a BDSG. Die Weitergabe ist auch zulässig zum Zwecke der Identitätsprüfung.

Die im Zusammenhang mit der Nutzung der angebotenen Zahlverfahren im Rahmen des Bezahlvorgangs von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung, Kreditkartendaten und ggf. Mobilfunknummer) und alle Änderungen werden zum Zwecke der Abwicklung der Zahlungen und zum Forderungsmanagement von dem Finanzunternehmen LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn, verarbeitet und genutzt.

 

Im Rahmen des Registrierungsprozesses für das Zahlverfahren SEPA-Lastschrift und/oder bei Änderungen Ihrer Kundendaten im Zusammenhang mit dem Wechsel auf das Zahlverfahren SEPA-Lastschrift kann das Finanzunternehmen LogPay Financial Services GmbH eine Überprüfung Ihrer Angaben und Ihrer Bonität durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich Ihrer Personendaten gegen den Datenbestand der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden.

 

Zur Prüfung der von Ihnen angegebenen Kreditkartendaten und zur Abwicklung von Zahlungen im Kreditkartenverfahren wird das Finanzunternehmen LogPay Financial Services GmbH Ihre Kreditkarten- und Zahlungsdaten an einen Kreditkarten-Acquirer weitergeben.

 

Für den Fall, dass Sie Ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen, werden Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke des Einzugs der Forderungen (z.B. durch Zahlungserinnerungen/Mahnungen) und der Durchsetzung der Forderungen (etwa im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder der Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei bei klageweiser gerichtlicher Durchsetzung) an ein Inkassounternehmen weitergegeben.

 

§7 Schlussbestimmungen

Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit des restlichen Vertrages im Ganzen nicht berührt.

 

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